Sonntag, 1. Juli 2012

ein abartiger einzelfall?











Schockierende Tierquälerei: Hund auf offener Straße totgeschlagen – TASSO setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus
Ein an Brutalität kaum zu überbietender Fall von Tierquälerei ereignete sich am Samstag, den 16.06.2012, in Frankfurt-Sachsenhausen. Mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf und Körper quälte ein offensichtlich betrunkener Mann seinen Hund zu Tode. Wie die Polizei berichtet, ereignete sich die Tat gegen 19.20 Uhr in der Mörfelder Landstraße in Höhe der Hausnummer 230. Anschließend setzte sich der Unbekannte auf sein Fahrrad und fuhr in Richtung Niederrad/Oberforsthauskreisel davon. Dabei zog er den reglosen Hundekörper an der Leine hinter sich her. Der Mann wird wie folgt beschrieben: etwa 40 Jahre alt, ca. 180 cm groß, dunkle, wellige Haare und Dreitagebart. Er trug dunkle Kleidung, auffällig schwarz-orangefarbene Schuhe und hatte ein orangefarbenes Mountainbike. Bei dem Hund handelte es sich um ein mittelgroßes, etwa kniehohes Tier mit dunklem Fell, hängenden Ohren und einer ca. 30 cm langen Rute.
„Wir sind entsetzt über die unglaubliche Grausamkeit, mit der hier ein fühlendes, wehrloses Mitlebewesen getötet wurde. Daher haben wir uns entschieden, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise auszusetzen, die zur Ergreifung des Täters führen“, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Diese Tat stellt keineswegs ein Bagatelldelikt dar, sondern gilt nach dem Tierschutzgesetz als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.“ Isabell Neumann, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Frankfurt, ergänzt: „Es können sich auch Zeugen melden, denen dieser Hund aus der Nachbarschaft bekannt war, die ihn aber womöglich schon längere Zeit nicht mehr gesehen haben.“
Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeipräsidium in Frankfurt am Main unter der Rufnummer 069/755 53 111 bzw. 069/755 56 608 entgegen. Darüber hinaus können sich mögliche Zeugen des Vorfalls auch direkt an TASSO (Tel. 06190/937-300) wenden. Auf Wunsch werden Hinweise vertraulich behandelt.
© Copyright TASSO e.V.

wieviel aggressionspotential wird SO ausgelebt und WER schaut hierbei untätig zu? 

WER hindert diesen KRANKEN daran, sich den nächsten hund zuzulegen?

WER kann das entsetzliche leid ermessen, das unschuldige tiere durch menschliche hände erleiden...ihre hilflosigkeit angesichts solch unfassbarer grausamkeit.
 


BGB, § 90a Tiere

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

2 Kommentare:

  1. Ich war erschüttert, als ich das las. Solche Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit!
    Wir hatten hier in der nächsten Kleinstadt einen Metzger, der erschlug brutal eine Katze! Menschen haben das gesehen. Tierschützer wollten die Katze retten. Zu spät! Sie schickten sie ins Landesamt nach Erlangen zum Untersuchen. Aber das Landesamt wartete so lange, bis an dem toten Körper nichts mehr zu untersuchen gab. Total zerflossen. Diese Spezialisten im Landesamt ließen die Katze ohne Kühlung rumliegen. Dem Metzger ist nichts passiert - außer dass Tierschützer bei ihm nichts mehr kaufen.

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    1. danke, liebe Kiat für Deine zeilen und Deinen besuch.
      unser schmerz darüber ändert dennoch nichts an der wahrheit, die jeden augenblick irgendwo stattfindet...

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